Hauptstadtmutti

#deinrecht: Teilzeit

Willkommen zur #deinrecht Kolumne mit Sandra Runge! Ihr kennt sie vom Smart Mama Blog, ihrem Buch Don’t Worry, Be Mami, dem Coworking Toddler oder auch von der #proparents Initiative …und ihr findet Sandra auch auf Instagram.
Wenn ihr Fragen habt, kommentiert gerne unter diesen Artikel, mailt uns oder schickt uns eine DM auf Instagram. Jetzt geht’s aber los mit dem Februar-Thema, das euch alle sicherlich interessiert: Teilzeit!

Passt Teilzeit zu mir?

Teilzeit – früher oder später stolpern fast alle Eltern über diesen Begriff, wenn sich der Wiedereinstieg nähert. Einerseits klingt Teilzeit wahnsinnig entspannt, familienfreundlich, flexibel und perfekt für den Wiedereinstieg, andererseits wissen wir genau, dass dahinter Fallen und Fallstricke lauern können. Der Wunsch nach weniger Arbeitszeit, um Familie und Job besser jonglieren zu können, ist absolut nachvollziehbar, bedeutet aber auch weniger Geld: kurzfristig auf dem Konto und langfristig bei der Rente. Nicht selten muss man Teilzeit auch dem Arbeitgeber*in verkaufen. Sätze wie „Den Job kann man nicht in Teilzeit machen“, oder „Ihren früheren Job können sie nur machen, wenn sie in Vollzeit zurückkomme“, werden Müttern immer wieder entgegengeschleudert. Um so wichtiger ist es, die verschiedenen Teilzeit-Arten zu kennen und sie rechtlich richtig einzufädeln.

Elternteilzeit

Eltern können im Anschluss an die Geburt bis zu 36 Monate in Elternzeit gehen und in dieser Zeit ihre Arbeitszeit auf 15 bis maximal 30 Stunden pro Woche verkürzen (ab dem 01.09.2021 sind es bis zu 32 Stunden). Der Antrag muss du schriftlich stellen und abhängig vom Alter des Kindes 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn der Elternteilzeit beim Arbeitgeber*in einreichen. Weitere Voraussetzung ist eine Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten und eine Unternehmensgröße von mehr als 15 Mitarbeiter*innen.  

Die Elternteilzeit kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden – jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen, dazu zählt übrigens nicht die zwischenzeitliche Einstellung einer Vertretung! Sofern der Arbeitgeber*in die beantragte Elternteilzeit nicht innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung ablehnt, gilt diese als genehmigt.

Teilzeit

Auch außerhalb der Elternzeit kannst du „normale Teilzeit“ beantragen – z.B. wenn die Kids schon größer sind. Wenn du länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt bist, das mehr als 15 Mitarbeiter*innen umfasst, hast du das Recht, die Verringerung der Arbeitszeit zu verlangen. Dafür musst du einen Antrag beim Arbeitgeber*in unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist vor dem gewünschten Teilzeitstart einreichen. Der Arbeitgeber*in kann den Antrag allerdings aus betrieblichen Gründen ablehnen – z.B. weil die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt.

Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit gibt es erst seit 2019 und ermöglicht Arbeitnehmer*innen, die ihre Arbeitszeit verringert haben, nach einem fest bestimmten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren wieder zu der ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurück zu kehren. Tolle Idee, die Teilzeitfallen vermeidet, allerdings gibt es einen großen Haken: Der Anspruch besteht erst ab einer Unternehmensgröße von 45 Mitarbeiter*innen. In Unternehmen von 46 bis 200 Arbeitnehmer*innen erhält pro 15 Mitarbeitern nur ein Arbeitnehmer das Rückkehrrecht. Stellen weitere Arbeitnehmer*innen den Antrag, können diese ohne Begründung abgelehnt werden. Uneingeschränkt gilt das Teilzeitrückkehrrecht nur in Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmer*innen. Der Antrag muss schriftlich und mit einer Frist von 8 Wochen vor Beginn der Arbeitszeitverringerung gestellt werden.

Familienpflegezeit

Die Familienpflegenzeit ist ein spezieller Teilzeitanspruch zur Pflege schwer erkrankter oder behinderter Familienangehöriger, den ihr unbedingt kennen solltet. Die Arbeitszeit kann bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunde pro Woche reduziert werden, jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Antrag muss 8 Wochen vor Beginn der Pflegezeit schriftlich gestellt werden.

Wichtig: Die Familienpflegezeit ist ein Rechtsanspruch, der nicht abgelehnt werden kann. Während der Pflegezeit besteht Sonderkündigungsschutz, mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden kann.

Und welche Teilzeitform passt zu mir?

Als erstes solltest du checken, wie viele Mitarbeiter*innen dein Arbeitgeber hat. Oftmals fliegen dann leider schon einige Teilzeitmöglichkeiten raus – was dich aber nicht daran hindern sollte eine einvernehmliche Lösung vorzuschlagen. Wenn möglich, ist es immer gut den Sonderkündigungsschutz mitzunehmen, wie z.B. bei der Elternteilzeit. So kann es zum Beispiel Sinn machen 2 Jahre Elternzeit anzumelden und im 2. Jahr in Teilzeit zu arbeiten.

Falls der Elternzeit-Anspruch aufgebraucht ist, kannst du danach dann versuchen normale Teilzeit oder Brückenteilzeit zu beantragen, letztere hat den Vorteil, dass die Option besteht, irgendwann wieder in Vollzeit zu arbeiten. Bei der normalen Teilzeit wird deine Arbeitszeit erstmal auf unbestimmte Zeit verkürzt. Falls der Arbeitgeber*in die Teilzeit ablehnt, besteht die Möglichkeit sich zu wehren und gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, oder – was viele nicht wissen – Arbeitslosengeld zu beantragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter Abo

„Wir sind sooooooooooo up-to-date, Schätzchen.”

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von 69e388e9.sibforms.com zu laden.

Inhalt laden

Schließen